Aktuelles
Wahlen zum Rat des Pastoralen Raums Nettetal/Grefrath am 08./09.11.2025
Am 08. und 09. November 2025 finden die Wahlen zum Rat des Pastoralen Raums in den seit dem 01.01.2025 errichteten 44 neuen Pastoralen Räumen statt.
Für die Wahl im Pastoralen Raum Nettetal/Grefrath dazu nachfolgend einige Informationen:
Aus Nettetal werden 8 Mitglieder gewählt, aus Grefrath werden 4 Mitglieder gewählt.
Der Leiter des pastoralen Raumes ist geborenes Mitglied, ebenso wie die Pfarrer der jeweiligen Pfarrei.
Ein Mitglied wird vom vermögensverwaltenden Gremium (KGV oder KG) aus dessen Reihen in den Rat entsandt.
Mitarbeitende, die in einem beruflichen Beschäftigungsverhältnis zum Pastoralen Raum bzw. zu einer KG im Pastoralen Raum stehen, dürfen nicht mehr kandidieren.
Die Amtszeit beträgt 4 Jahre (kein rollierendes System mehr).
Der PRR ist das entscheidende Gremium für alle pastoralen Belange im Pastoralen Raum, Ortsausschüsse sind möglich.
Für die Nettetaler Gemeinden stehen folgende Personen zur Wahl:
Für die Weggemeinschaft Breyell/Schaag/Leutherheide
- Fr. Birgitta Hoeren-Bayer
- Fr. Susanne Ley
- Hr. Robin Maahsen
- Hr. Christopher Tophoven
Für die Weggemeinschaft Lobberich/Hinsbeck
- Fr. Marion Caspers
- Fr. Hildegard Hackstein
- Fr. Barbara Hollenbenders
- Hr. Peter Lennackers
- Hr. Ralf Schröder
- Hr. Stefan Voormanns
Für die Weggemeinschaft Kaldenkirchen/Leuth
- Hr. Bernd Küppers
- Fr. Rita Peters
Zusätzlich stehen für die Grefrather Gemeinde folgende Personen zur Wahl:
- Fr. Anja Kresken
- Fr. Marie-Therese Lassek
- Fr. Anna Maria Melchers
- Fr. Beate Exner
Wahllokale sind unsere Kirchen vor und nach den Gottesdiensten:
St. Anna Schaag
8.11. 16.30 bis 18.30 Uhr
St. Clemens Kaldenkirchen
8.11. 18.00 bis 20.00 Uhr
9.11. 09.00 bis 11.00 Uhr
St. Peter Hinsbeck
9.11. 09.00 bis 11.00 Uhr
St. Sebastian Lobberich
9.11. 10.30 bis 13.00 Uhr
St. Lambertus Breyell
9.11. 10.30 bis 13.00 Uhr
St. Lambertus Leuth
09.11. 10.30 bis 13.00 Uhr
Wer zu diesen Zeiten verhindert ist, oder aus gesundheitlichen Gründen den Weg zu einem Wahlort nicht wahrnehmen kann, hat die Möglichkeit der Briefwahl. Der Antrag kann bis zum Mittwoch vor der Wahl (05.11.2025) während der Öffnungszeiten der Pfarrbüros gestellt werden. Der Wahlbrief muss bis spätestens Samstag, 08.11.2025 um 18.00 Uhr in einem der Pfarrbüros eingeworfen werden. Ich bitte Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen und damit den Kandidatinnen und Kandidaten durch Ihre Stimme Vertrauen und Mut für ihre Aufgaben schenken.
Benedikt Schnitzler


Gemeinsam-Heft
Das jeweils aktuellste Gemeinsam-Heft kann hier heruntergeladen werden: https://gdg-nettetal.de/wp-content/uploads/pfarrbrief/Gemeinsamheft.pdfDer jeweils aktuellste gemeinsame Pfarrbrief steht hier https://gdg-nettetal.de/wp-content/uploads/pfarrbrief/Pfarrbrief-GdG.pdf zum Download bereit.
